Reparaturbonus in Sachsen – bis zu 50 % der Reparaturkosten erstattet

Ab sofort können Sachsen wieder den Reparaturbonus nutzen und bei der Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte finanziell unterstützt werden.

Das Wichtigste im Überblick:
• Gefördert werden 50 % der Reparaturkosten, max. 200 € pro Reparatur
• Voraussetzung: die Reparatur muss durch einen teilnehmenden Fachbetrieb durchgeführt werden und die Rechnung mindestens 115 € betragen
• Pro Person sind bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr förderfähig. 
• Anträge können ausschließlich digital über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden – erst nach der erfolgten Reparatur.

Alle Infos und die Online-Antragstellung gibt es hier:
https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus

Nutzen Sie die Chance – und helfen Sie mit, funktionstüchtige Geräte länger im Einsatz zu behalten!