Reparaturbonus in Sachsen – bis zu 50 % der Reparaturkosten erstattet
Ab sofort können Sachsen wieder den Reparaturbonus nutzen und bei der Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte finanziell unterstützt werden.
Das Wichtigste im Überblick:
• Gefördert werden 50 % der Reparaturkosten, max. 200 € pro Reparatur.
• Voraussetzung: die Reparatur muss durch einen teilnehmenden Fachbetrieb durchgeführt werden und die Rechnung mindestens 115 € betragen.
• Pro Person sind bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr förderfähig.
• Anträge können ausschließlich digital über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden – erst nach der erfolgten Reparatur.
Alle Infos und die Online-Antragstellung gibt es hier:
https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Nutzen Sie die Chance – und helfen Sie mit, funktionstüchtige Geräte länger im Einsatz zu behalten!